FAQ: Lizenzbestimmungen für Transportunternehmen
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen inkl. Lenker zugelassen ist. – Beförderung von eigenen Angestellten durch ein Unternehmen, das nicht dem Transportgewerbe angehört. –...
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– Alle Gütertransporte, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Die Beförderung von Postsendungen im Rahmen öffentlicher Versorgungsdienste. – Die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen. – Die Beförderung von Gütern mit Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen...
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– Wartung und Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge sicherstellen– Prüfung von Beförderungsverträgen und -dokumenten– Zuweisung von Fahrern, Fahrzeugen und Ladungen– Überwachung der grundlegenden Rechnungsführung des Unternehmens
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Die Bearbeitungsdauer vom Antrag bis zur Ausstellung der Lizenz beträgt in der Regel rund 10 Arbeitstage.
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Nachweis der Zuverlässigkeit: – Aktueller Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Dieser Auszug kann beim zuständigen Amt beantragt werden. Nachweis der fachlichen Eignung: Mögliche Dokumente: – Bescheinigung, ausgestellt von der Schweizerischen Eidgenossenschaft,...
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Für den Linienverkehr in der Schweiz benötigen Unternehmen neben einer Transportlizenz auch eine Konzession vom Bundesamt für Verkehr oder eine kantonale Bewilligung. Die Konzession erlaubt es dem Unternehmen, bestimmte Strecken zu bedienen und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und Anforderungen...
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Die Transportlizenz ist in der Regel nur innerhalb des jeweiligen Landes gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel beim Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz. Aufgrund eines Zollabkommens zwischen den beiden Ländern können Schweizer Fahrzeuge auch Transporte...
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Die Transportlizenz in der Schweiz ist eine behördliche Genehmigung, die es Unternehmen erlaubt, gewerbliche Gütertransporte auf der Strasse durchzuführen. Die Gültigkeit der Transportlizenz beträgt in der Regel fünf Jahre und muss danach erneuert werden. Um die Transportlizenz zu verlängern, müssen...
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sbtl.ch bietet den Absolventen auch nach der Prüfung kontinuierliche Unterstützung an, z.B. durch Beratungsleistungen oder die Übernahme der externen Verkehrsleitung. Dies gewährleistet, dass die Absolventen auch nach der Prüfung gesetzeskonform und erfolgreich in der Transportbranche tätig sein kön...
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Durch die Inanspruchnahme der externen Verkehrsleitung von sbtl.ch können Unternehmen sicherstellen, dass sie stets gesetzeskonform handeln, ohne die Last der komplexen Vorschriften selbst tragen zu müssen. Dies spart Zeit, Kosten und Ressourcen und minimiert das Risiko von rechtlichen Problemen im...
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Als externer Verkehrsleiter übernimmt sbtl.ch die operative Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften im Strassentransport. Dazu gehören die Überwachung der Betriebssicherheit, die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie die Sicherstellung der regelgerechten Wartung und Dokume...
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sbtl.ch bietet umfassende Beratung und Schulungen für Unternehmer, die neu in die Transportbranche einsteigen. Von der Vorbereitung auf die Berufszulassungsprüfung bis hin zur Übernahme der externen Verkehrsleitung unterstützt sbtl.ch Unternehmen dabei, alle gesetzlichen Hürden zu überwinden und ihre...
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Ja, sbtl.ch bietet die Möglichkeit, langfristig als externer Verkehrsleiter tätig zu sein. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die keinen eigenen qualifizierten Verkehrsleiter beschäftigen, aber sicherstellen wollen, dass ihre Transportaktivitäten kontinuierlich den gesetzlichen Anforderungen...
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sbtl.ch unterstützt Unternehmen dabei, alle rechtlichen Anforderungen des Strassentransports zu erfüllen. Durch die Übernahme der externen Verkehrsleitung und die Schulungen im Rahmen des Transportlizenz-Kurses gewährleistet sbtl.ch, dass Unternehmen gesetzeskonform arbeiten und ihre Transportaktivitäten...
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sbtl.ch unterstützt die Teilnehmer durch gezielte Schulungen und praxisnahe Fallbeispiele, die auf die Anforderungen der Prüfung abgestimmt sind. Der Kurs vermittelt das erforderliche Fachwissen und hilft dabei, sich sicher auf die Prüfung vorzubereiten, sodass die Teilnehmer alle relevanten rechtlichen...
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Der Kurs von sbtl.ch bietet praxisnahe Inhalte, erfahrene Dozenten und eine umfassende Prüfungsvorbereitung. Teilnehmer profitieren von einer fundierten Ausbildung, die speziell auf die Anforderungen der Berufszulassungsprüfung abgestimmt ist, und erhalten Unterstützung bei der erfolgreichen Lizenzierung...
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Der Vorbereitungskurs richtet sich an Personen, die eine Transportlizenz erwerben möchten, um gewerbliche Transporte durchzuführen. Dazu gehören Unternehmensinhaber, zukünftige Verkehrsleiter und Personen, die in der Transportbranche tätig werden möchten.
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Im Kurs von sbtl.ch werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Strassentransportwesens, kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung, Zugang zum Markt, technische Normen und Sicherheitsanforderungen sowie Vorschriften zur Verkehrssicherheit behandelt. Der Kurs bereitet die Teilnehmer systematisch...
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sbtl.ch bietet einen spezialisierten Vorbereitungskurs für die Transportlizenz an, der Teilnehmer optimal auf die Berufszulassungsprüfung vorbereitet. Der Kurs deckt alle relevanten Themen ab, die für das Erlangen der Lizenz erforderlich sind, und bietet praxisnahe Lernmethoden, um den Teilnehmern das...
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Die externe Verkehrsleitung von sbtl.ch eignet sich für Unternehmen, die gewerbliche Transporte durchführen, aber keinen eigenen Verkehrsleiter einstellen möchten oder können. Dies kann sowohl für kleinere Unternehmen als auch für größere Firmen von Vorteil sein, die ihre Ressourcen auf andere Geschäftsbereiche...
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sbtl.ch übernimmt alle wesentlichen Aufgaben eines Verkehrsleiters, wie die Überwachung der Transportaktivitäten, die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards, die Organisation der Wartung der Fahrzeugflotte sowie die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Darüber hinaus wird...
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Eine externe Verkehrsleitung bietet Unternehmen Flexibilität und rechtliche Sicherheit, insbesondere wenn sie keinen eigenen qualifizierten Verkehrsleiter beschäftigen. sbtl.ch sorgt dafür, dass alle relevanten gesetzlichen Vorgaben im Tagesgeschäft berücksichtigt werden, wodurch das Risiko von Verstössen...
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sbtl.ch bietet Unternehmen eine umfassende externe Verkehrsleitungs-Dienstleistung an. Diese beinhaltet die Übernahme der operativen Verantwortung für die Leitung von Transportaktivitäten durch erfahrene Verkehrsleiter. Die Dienstleistung sorgt dafür, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten...
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Eine Zollbewilligung für zugelassene Versender oder Empfänger ermöglicht es Unternehmen, die Zollabfertigung direkt an ihrem Firmensitz vorzunehmen, ohne dass die Waren bei einer Zollstelle vorgeführt werden müssen. Dies erleichtert und beschleunigt den internationalen Warenverkehr.
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Postsendungen, die im Rahmen der Grundversorgung transportiert werden, sind von der Lizenzpflicht befreit. Das betrifft insbesondere Transporte durch offizielle Postdienstleister, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten agieren.
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Bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten regeln den Gütertransport und ermöglichen es Schweizer Unternehmen, Transporte in diese Länder durchzuführen, ohne zusätzliche nationale Genehmigungen einholen zu müssen.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss regelmäßig überprüft werden, mindestens jedoch alle fünf Jahre im Rahmen der Lizenzverlängerung. Bei großen Veränderungen im Unternehmen kann das BAV auch früher eine Überprüfung anordnen.
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Unternehmen, die gewerbliche Transporte durchführen, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die durch den Transport entstehen können. Je nach Art des Transports können auch spezielle Versicherungen für Gefahrgut oder hohe Sachwerte erforderlich sein.
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Ja, Sie können Ihre Transportlizenz jederzeit an das BAV zurückgeben. Allerdings erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Zudem dürfen Sie nach Rückgabe keine gewerblichen Transporte mehr durchführen.
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Für den kombinierten Verkehr – also den Transport von Gütern über mehrere Verkehrsträger wie Strasse, Schiene oder Wasser – ist in der Regel keine zusätzliche Genehmigung erforderlich, sofern alle beteiligten Verkehrsträger ordnungsgemäss zugelassen sind. In bestimmten Fällen, etwa bei internationalen...
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Der Antrag für eine Transportlizenz kann über das elektronische Portal des Bundesamts für Verkehr (BAV) eingereicht werden. Hier müssen alle relevanten Dokumente hochgeladen und das Gesuch vollständig ausgefüllt werden.
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Für den Transport von Gefahrgut gelten besondere Vorschriften, die im ADR-Abkommen geregelt sind. Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass die Fahrer speziell geschult sind und die Fahrzeuge den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Zudem sind spezielle Genehmigungen und Dokumentationen erfor...
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Wenn ein Fahrzeug ohne gültige Lizenz im gewerblichen Transport erwischt wird, kann das zu hohen Geldstrafen und sogar zum Entzug der Geschäftsberechtigung führen. Zudem können Bußgelder für den Fahrer und das Unternehmen verhängt werden.
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Die fachliche Eignung für den Personenverkehr wird durch eine anerkannte Prüfung oder einen eidgenössischen Abschluss nachgewiesen – zum Beispiel durch den Fachausweis für Strassentransport-Disponenten oder das Diplom als Betriebsleiter/in im Strassentransport. Langjährige Berufserfahrung kann nur in...
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Ja, auch Einzelunternehmen können eine Transportlizenz erhalten, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung erfüllen. Diese Lizenz gilt dann für das Einzelunternehmen und die eingesetzten Fahrzeuge.
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Eine Fahrerbescheinigung ist erforderlich, wenn Transportunternehmen im internationalen Güterverkehr Fahrer einsetzen, die keine EU- oder EFTA-Staatsangehörigen sind. Sie bestätigt, dass der Fahrer rechtmässig beschäftigt ist, über die erforderlichen Qualifikationen verfügt und im Einklang mit den arbeits-...
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Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Waren ermöglicht. Es wird häufig für Messen, Veranstaltungen oder vorübergehende Arbeitseinsätze im Ausland verwendet und erleichtert die Zollabfertigung.
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Für den internationalen Gütertransport gibt es verschiedene Zollverfahren: Gemeinsames Versandverfahren (gVV): Erlaubt die Beförderung von unverzollten Waren durch mehrere Länder. TIR-Verfahren: Erleichtert den Transit durch Länder ohne Zollkontrollen. Carnet ATA: Ermöglicht vorübergehende Ausfuhr und...
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Eine Transportlizenz kann beide Geschäftsbereiche – Güter- und Personenverkehr – abdecken, sofern das Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für beide erfüllt. Andernfalls muss für jeden Bereich eine separate Lizenz beantragt werden.
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Wenn Ihr Unternehmen in mehrere EU-/EFTA-Staaten expandieren möchte, können Sie mit Ihrer Schweizer Transportlizenz grenzüberschreitende Transporte zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten durchführen. Für Transporte innerhalb der EU benötigen Sie jedoch eine dort ausgestellte Gemeinschaftslizenz und...
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Das TIR-Verfahren erleichtert den internationalen Warentransport durch mehrere Länder, ohne dass an jeder Grenze Zollkontrollen durchgeführt werden müssen. Es wird hauptsächlich für den Transport von Waren in Drittländer verwendet und erfordert die Mitführung eines TIR-Carnets.
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Für Transporte in Drittstaaten außerhalb der EU oder EFTA benötigen Sie eine spezifische Transportbewilligung, die in bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den betroffenen Ländern festgelegt ist. Diese Genehmigungen müssen beim Bundesamt für Verkehr beantragt werden.
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Jedes Fahrzeug, das gewerblich genutzt wird, muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Diese werden durch regelmäßige technische Inspektionen überprüft, bei denen insbesondere die Einhaltung der maximalen Gewichte und Abmessungen sowie die Umweltvorschriften (z.B. EURO-Normen) kontrolliert...
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Für den gewerbsmässigen Personenverkehr, bei dem mehr als acht Personen befördert werden, benötigen Sie eine Transportlizenz für den Personenverkehr. Wenn Ihr Unternehmen auch im Güterverkehr tätig ist, können Sie eine kombinierte Lizenz beantragen, sofern Sie alle Anforderungen für beide Bereiche e...
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Bei internationalen Transporten müssen unter anderem folgende Dokumente mitgeführt werden:
Beglaubigte Kopie der Transportlizenz.
CMR-Frachtbrief.
Zollpapiere wie Carnet ATA oder TIR-Dokumente.
Fahrerbescheinigung, falls erforderlich.
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Der Begriff „grosse Kabotage“ wird umgangssprachlich für internationale Transporte zwischen zwei EU-/EFTA-Staaten durch ein Unternehmen aus einem Drittstaat wie der Schweiz verwendet. Solche Transporte – auch bekannt als Cross-Trade – sind für Schweizer Unternehmen nicht erlaubt, da sie vom Landverkehrsabkommen...
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Auch bei der Nutzung von Mietfahrzeugen muss das Unternehmen eine gültige Transportlizenz besitzen. Der Vermieter darf seine eigene Lizenz nicht verwenden, um den Transport zu decken. Der Mieter muss zudem den Mietvertrag bei einer Kontrolle vorlegen.
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Im Antrag müssen Informationen über das Unternehmen, den Verkehrsleiter, die Fahrzeugflotte, die Art der Transporttätigkeiten und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens angegeben werden. Zudem müssen alle notwendigen Nachweise und Dokumente beigefügt werden.
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Der elektronische CMR (e-CMR) erleichtert die Dokumentenverwaltung, beschleunigt Zollprozesse und sorgt für mehr Transparenz. Er ist in vielen europäischen Ländern bereits akzeptiert und gilt als moderne Alternative zum Papier-CMR.
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Fahrzeuge, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden, müssen bestimmten technischen, sicherheits- und umweltbezogenen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören eine gültige Zulassung, eine Haftpflichtversicherung, die Einhaltung der geltenden Emissionsstandards (z. B. EURO-Normen) sowie eine...
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Kleine Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern innerhalb eines Staates durch ein ausländisches Transportunternehmen. In der Schweiz ist die kleine Kabotage für Unternehmen aus der EU oder der EFTA nicht erlaubt.
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Häufige Gründe für die Ablehnung sind unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit, fehlender Nachweis der fachlichen Eignung oder Zweifel an der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
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Gewerblicher Transport bedeutet, dass eine wirtschaftliche Gegenleistung für den Transport erbracht wird, z.B. in Form von Bezahlung oder Dienstleistungen. Nicht-gewerblicher Transport liegt vor, wenn keine Vergütung stattfindet, wie beim Transport von eigenen Gütern.
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Unternehmen, die keine gewerbsmässigen Transporte für Dritte durchführen – wie z. B. landwirtschaftliche Betriebe, die ausschliesslich ihre eigenen Produkte befördern – benötigen keine Transportlizenz. Auch Transporte mit Fahrzeugen bis zu 2,5 Tonnen Gesamtgewicht sind generell lizenzfrei. Zusätzlich...
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Die Bearbeitungszeit für eine Transportlizenz hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Arbeitsauslastung beim BAV ab. In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird.
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Es gibt keine direkte Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge, die mit einer Lizenz betrieben werden können. Allerdings muss für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Lizenz vorhanden sein, und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens muss für die Anzahl der Fahrzeuge ausreichen.
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Der Transport innerhalb der Schweiz erfordert eine nationale Transportlizenz, während für internationale Transporte zusätzliche Dokumente, wie der CMR-Frachtbrief und Zollpapiere, erforderlich sind. Zudem gelten unterschiedliche Regelungen je nach Zielstaat.
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Ja, Sie können Ihre Transportlizenz erweitern, um sowohl Güter- als auch Personenverkehr durchzuführen. Voraussetzung ist, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen für beide Bereiche erfüllen – insbesondere in Bezug auf fachliche Eignung, Zuverlässigkeit und finanzielle Leistungsfähigkeit. In diesem...
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Verstöße gegen die vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten können nicht nur zu Geldstrafen führen, sondern auch zum Entzug der Transportlizenz. Diese Vorschriften sind besonders wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr.
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Eine in der Schweiz ausgestellte Transportlizenz berechtigt zu grenzüberschreitenden Transporten zwischen der Schweiz und EU- oder EFTA-Staaten. Sie gilt jedoch nicht für Transporte zwischen zwei EU-/EFTA-Staaten oder für Kabotagefahrten innerhalb dieser Länder. Für Transporte in Drittstaaten ausserhalb...
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Ein „Transport für den eigenen Bedarf“ liegt vor, wenn ein Unternehmen seine eigenen Güter transportiert, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Solche Transporte sind unter bestimmten Bedingungen von der Lizenzpflicht befreit.
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Der Verkehrsleiter muss einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister vorlegen, der nicht älter als drei Monate sein darf. Zudem dürfen keine Verstöße gegen arbeitsrechtliche oder verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen.
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Sondertransporte wie Schneeräumungen, Kehrichtabfuhren oder Transporte mit speziellen Fahrzeugen, wie Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, sind in bestimmten Fällen von der Lizenzpflicht befreit.
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Wenn der Verkehrsleiter das Unternehmen verlässt oder seine Aufgaben nicht mehr wahrnimmt, muss dies unverzüglich dem BAV gemeldet werden. Das Unternehmen muss innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen qualifizierten Verkehrsleiter einstellen oder beauftragen.
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Eine sogenannte „CMR-Genehmigung“ gibt es nicht. Stattdessen basiert der grenzüberschreitende Strassengütertransport auf dem internationalen CMR-Übereinkommen. Bei solchen Transporten ist der CMR-Frachtbrief zu verwenden, der die vertraglichen Bedingungen zwischen Absender, Frachtführer und Empfänger...
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Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr benötigt das Unternehmen eine gültige Transportlizenz sowie die Einhaltung aller Zoll- und Transportdokumente, wie den CMR-Frachtbrief und, falls erforderlich, Genehmigungen für Drittstaatentransporte.
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Sie benötigen für jedes Fahrzeug, das gewerblich eingesetzt wird, eine beglaubigte Kopie der Lizenz. Diese Kopie muss jederzeit im Fahrzeug mitgeführt werden und den Behörden bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder einer Bankgarantie nachgewiesen. Das BAV prüft, ob das Unternehmen über ausreichendes Kapital verfügt, um die Transporttätigkeiten ordnungsgemäß durchzuführen
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Unternehmen, die ohne gültige Lizenz gewerbliche Transporte durchführen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Zudem kann das BAV Sanktionen verhängen, wie zum Beispiel den Entzug der Lizenz oder Einschränkungen der Geschäftstätigkeit.
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Wenn ein Unternehmen die Bedingungen für die Lizenz nicht mehr erfüllt, kann das BAV die Lizenz entziehen. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist oder der Verkehrsleiter nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit aufweist.
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Ein Verkehrsleiter darf im Rahmen eines Auftragsverhältnisses maximal vier Unternehmen betreuen, die insgesamt nicht mehr als 50 Fahrzeuge im Einsatz haben. Dies soll sicherstellen, dass der Verkehrsleiter seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen kann.
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Nein, eine Transportlizenz ist nicht übertragbar. Sie ist an das Unternehmen gebunden, das sie beantragt hat. Wenn ein Unternehmen übernommen oder umstrukturiert wird, muss die neue Gesellschaft eine eigene Lizenz beantragen.
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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist die zuständige Behörde für die Erteilung, Überwachung und den Widerruf von Transportlizenzen in der Schweiz. Alle Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Lizenz müssen beim BAV eingereicht werden.
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Die Erteilung der Lizenz kostet CHF 500. Die Erneuerung oder Änderung der Lizenz (z.B. durch Änderung der Rechtsform) kostet CHF 300.
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Eine Transportlizenz ist in der Regel fünf Jahre gültig. Vor Ablauf kann sie um weitere fünf Jahre verlängert werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
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Es gibt Ausnahmen, z.B. Transporte für den Eigenbedarf (keine gewerblichen Zwecke) oder Beförderungen mit Fahrzeugen unter 2,5 Tonnen. Auch bestimmte öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen, wie die Beförderung von Postsendungen oder Medikamenten, können lizenzfrei sein.
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Um eine Lizenz zu erhalten, müssen Unternehmen folgende Nachweise erbringen: Zuverlässigkeit: Nachweis durch einen aktuellen Strafregisterauszug und keine schwerwiegenden Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften. Fachliche Eignung: Nachweis durch bestandene Berufszulassungsprüfung oder anerkannte Fachausweise...
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Für den internationalen Transport gelten sowohl bilaterale Abkommen mit anderen Staaten als auch das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Bei Transporten in Drittstaaten sind spezielle Genehmigungen erforderlich. Transportlizenzpflicht für Fahrzeuge ab 2,5 to.
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Eine Lizenz für den Güterverkehr erlaubt den gewerblichen Transport von Waren mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen. Eine Lizenz für den Personenverkehr ist erforderlich, wenn mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) gewerblich befördert werden. Unternehmen, die in beiden Bereichen tätig sind,...
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Alle gewerblichen Transporte zwischen der Schweiz und einem EU-/EFTA-Staat sind lizenzpflichtig. Auch der Transitverkehr durch die EU unterliegt dieser Lizenzpflicht.
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Sie können den Nachweis der fachlichen Eignung auf verschiedene Weise erbringen, z.B. durch:
Eine Bescheinigung über die bestandene Berufszulassungsprüfung.
Den Fachausweis als Strassentransport-Disponent oder ein ähnliches Zertifikat.
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Um die finanzielle Leistungsfähigkeit nachzuweisen, müssen Sie dem BAV je nach Unternehmensform und Alter folgende Unterlagen einreichen: – Eine Jahresrechnung (Bilanz und Erfolgsrechnung) bei bestehenden Unternehmen– Eine Eröffnungsbilanz, wenn das Unternehmen neu gegründet wurde– Bei Einzelunternehmen...
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Nein, auch bei der Nutzung von Mietfahrzeugen muss das Unternehmen, das den Transport durchführt, eine gültige Lizenz besitzen. Die Lizenz des Vermieters reicht nicht aus.
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Ja, ein Unternehmen kann sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr tätig sein. Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für beide Bereiche erfüllt sind, kann das Unternehmen eine kombinierte Transportlizenz erhalten. Es müssen nicht zwingend zwei separate Lizenzen beantragt werden.
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Wenn Sie weitere Fahrzeuge in Ihrem Unternehmen betreiben möchten, können Sie zusätzliche Kopien Ihrer Lizenz beim Bundesamt für Verkehr beantragen. Dies ist erforderlich, da für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie mitgeführt werden muss.
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Wenn Sie Ihre Lizenz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgeben, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Gebühren. Die Gebühr deckt die Bearbeitungskosten der Behörde ab.
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Die Transportlizenz wird beim Bundesamt für Verkehr (BAV) beantragt. Das Gesuch wird in der Regel elektronisch eingereicht und muss alle erforderlichen Nachweise (finanzielle, fachliche und persönliche Eignung) beinhalten.
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Ja, bestimmte Transporte sind von der Lizenzpflicht ausgenommen. Dazu zählen: Nicht-gewerbliche Transporte, bei denen keine wirtschaftliche Gegenleistung erfolgt Transporte mit Fahrzeugen bis 2,5 Tonnen Gesamtgewicht Gewerbliche Transporte innerhalb der Schweiz mit Fahrzeugen über 2,5 bis maximal 3,5...
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Verstösse gegen die Lizenzpflicht, wie der gewerbliche Transport ohne Lizenz, können mit hohen Bussgeldern belegt werden. Zudem kann das Unternehmen seine Lizenz verlieren, was das Geschäft erheblich beeinträchtigen würde.
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Der Verkehrsleiter ist die Person, die die Transporttätigkeiten des Unternehmens dauerhaft leitet. Er muss die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit nachweisen. Der Verkehrsleiter muss entweder in der Schweiz wohnen oder hier tätig sein.
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Fachliche Eignung bedeutet, dass die verantwortliche Person (Verkehrsleiter) über ausreichende Kenntnisse im Bereich Transport und Logistik verfügt. Dies kann durch Prüfungen oder anerkannte Zertifikate wie den eidgenössischen Fachausweis für Strassentransport-Disponenten nachgewiesen werden.
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Für die Beantragung einer Transportlizenz müssen folgende Unterlagen beim Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht werden: – Vollständig ausgefülltes Gesuch (elektronisch oder schriftlich)– Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit, z. B. durch: • Bilanz und Erfolgsrechnung • Eröffnungsbilanz...
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Die Kosten für die Beantragung und Verwaltung einer Transportlizenz beim Bundesamt für Verkehr (BAV) setzen sich wie folgt zusammen: Erteilung einer Transportlizenz: CHF 500.– Erneuerung oder Änderung der Lizenz (z. B. bei Rechtsformwechsel): CHF 300.– Beglaubigte Kopie der Lizenz zur Mitführung im Fahrzeug:...
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Die Transportlizenz ist für eine Dauer von fünf Jahren gültig. Danach muss sie erneuert werden, wobei die Erfüllung aller Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden muss.
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Eine Transportlizenz wird an Unternehmen vergeben und berechtigt sie dazu, gewerbliche Güter- oder Personentransporte durchzuführen – national und grenzüberschreitend. Eine Fahrerbescheinigung hingegen ist ein zusätzliches Dokument, das für Fahrer benötigt wird, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates...
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Die Voraussetzungen umfassen: Nachweis der Zuverlässigkeit: Keine Verurteilungen oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen. Fachliche Eignung: Erfolgreiche Prüfungen oder Zertifikate in der Transportbranche. Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis eines Mindestkapitals für Fahrzeuge über 3.5...
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Lizenzpflichtig sind alle gewerbsmässigen Gütertransporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sofern sie grenzüberschreitend erfolgen oder mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen auch im Inland. Ausgenommen sind nationale Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 t bis maximal 3,5 t, sofern sie...
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Sie benötigen eine Transportlizenz, wenn: – Sie gewerbsmässige Gütertransporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen Gesamtgewicht durchführen.– Sie mehr als 8 Personen gewerblich in einem Fahrzeug befördern (Personenverkehr).– Ihr Unternehmen regelmässig gewerbliche Transporte durchführt – auch mit Mietfahrzeugen....
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Eine Transportlizenz ist eine behördliche Genehmigung, die Unternehmen benötigen, um gewerbliche Transporte von Gütern oder Personen auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Sie bestätigt, dass das Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt – insbesondere hinsichtlich Zuverlässigkeit, fachlicher...
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sbtl.ch unterstützt Unternehmen sowohl durch die Übernahme der externen Verkehrsleitung als auch durch die Vorbereitung auf die Berufszulassungsprüfung. Dies gewährleistet, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Transportbetrieb erfüllt werden, ohne dass das Unternehmen interne Ressourcen auf...
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Eine Transportlizenz ist fünf Jahre gültig und muss vor Ablauf beim Bundesamt für Verkehr (BAV) erneuert werden. Für die Verlängerung ist ein erneuter Antrag erforderlich, bei dem die folgenden aktualisierten Nachweise eingereicht werden müssen: – Zuverlässigkeit: aktueller Privatauszug aus dem Strafregister–...
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Eine Transportlizenz ist eine behördliche Genehmigung, die erforderlich ist, um gewerbsmässige Transporte von Personen oder Gütern auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Sie ist erforderlich: – im Güterverkehr für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,5 Tonnen,– im Personenverkehr, wenn...
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