FAQ: Lizenzbestimmungen für Transportunternehmen
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden
– Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen inkl. Lenker zugelassen ist.
– Beförderung von eigenen Angestellten durch ein Unternehmen, das nicht dem Transportgewerbe angehört.
–...
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– Alle Gütertransporte, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden
– Die Beförderung von Postsendungen im Rahmen öffentlicher Versorgungsdienste.
– Die Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen.
– Die Beförderung von Gütern mit Lastwagen, Sattelmotorfahrzeugen...
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– Instandhaltungsmanagement für die Fahrzeuge
– die Prüfung der Beförderungsverträge und -Dokumente
– Zuweisung der Ladung oder der Fahrdienste an die Fahrer oder Fahrerinnen und Fahrzeuge.
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Die Bearbeitungsdauer von dem Antrag bis zur Ausstellung der Lizenz dauert normalerweise ca. 10 Arbeitstage.
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Nachweis der Zuverlässigkeit:
– Aktueller Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Dieser Auszug kann beim zuständigen Amt beantragt werden.
Nachweis der fachlichen Eignung:
Mögliche Dokumente:
– Bescheinigung, ausgestellt von der Schweizerischen Eidgenossenschaft,...
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Für den Linienverkehr in der Schweiz benötigen Unternehmen neben einer Transportlizenz auch eine Konzession vom Bundesamt für Verkehr oder eine kantonale Bewilligung. Die Konzession erlaubt es dem Unternehmen, bestimmte Strecken zu bedienen und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und Anforderungen...
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Die Transportlizenz ist in der Regel nur innerhalb des jeweiligen Landes gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel beim Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz. Aufgrund eines Zollabkommens zwischen den beiden Ländern können Schweizer Fahrzeuge auch Transporte...
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Die Transportlizenz in der Schweiz ist eine behördliche Genehmigung, die es Unternehmen erlaubt, gewerbliche Gütertransporte auf der Strasse durchzuführen. Die Gültigkeit der Transportlizenz beträgt in der Regel fünf Jahre und muss danach erneuert werden. Um die Transportlizenz zu verlängern, müssen...
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sbtl.ch bietet den Absolventen auch nach der Prüfung kontinuierliche Unterstützung an, z.B. durch Beratungsleistungen oder die Übernahme der externen Verkehrsleitung. Dies gewährleistet, dass die Absolventen auch nach der Prüfung gesetzeskonform und erfolgreich in der Transportbranche tätig sein können.
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Durch die Inanspruchnahme der externen Verkehrsleitung von sbtl.ch können Unternehmen sicherstellen, dass sie stets gesetzeskonform handeln, ohne die Last der komplexen Vorschriften selbst tragen zu müssen. Dies spart Zeit, Kosten und Ressourcen und minimiert das Risiko von rechtlichen Problemen im Transportbereich.
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Als externer Verkehrsleiter übernimmt sbtl.ch die volle Verantwortung für die Einhaltung aller Vorschriften im Zusammenhang mit dem Strassentransport. Dazu gehören die Überwachung der Betriebssicherheit, die Einhaltung von Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten sowie die Sicherstellung der regelgerechten...
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sbtl.ch bietet umfassende Beratung und Schulungen für Unternehmer, die neu in die Transportbranche einsteigen. Von der Vorbereitung auf die Berufszulassungsprüfung bis hin zur Übernahme der externen Verkehrsleitung unterstützt sbtl.ch Unternehmen dabei, alle gesetzlichen Hürden zu überwinden und ihre...
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Ja, sbtl.ch bietet die Möglichkeit, langfristig als externer Verkehrsleiter tätig zu sein. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die keinen eigenen qualifizierten Verkehrsleiter beschäftigen, aber sicherstellen wollen, dass ihre Transportaktivitäten kontinuierlich den gesetzlichen Anforderungen...
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sbtl.ch unterstützt Unternehmen dabei, alle rechtlichen Anforderungen des Strassentransports zu erfüllen. Durch die Übernahme der externen Verkehrsleitung und die Schulungen im Rahmen des Transportlizenz-Kurses gewährleistet sbtl.ch, dass Unternehmen gesetzeskonform arbeiten und ihre Transportaktivitäten...
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sbtl.ch unterstützt die Teilnehmer durch gezielte Schulungen und praxisnahe Fallbeispiele, die auf die Anforderungen der Prüfung abgestimmt sind. Der Kurs vermittelt das erforderliche Fachwissen und hilft dabei, sich sicher auf die Prüfung vorzubereiten, sodass die Teilnehmer alle relevanten rechtlichen...
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Der Kurs von sbtl.ch bietet praxisnahe Inhalte, erfahrene Dozenten und eine umfassende Prüfungsvorbereitung. Teilnehmer profitieren von einer fundierten Ausbildung, die speziell auf die Anforderungen der Berufszulassungsprüfung abgestimmt ist, und erhalten Unterstützung bei der erfolgreichen Lizenzierung...
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Der Vorbereitungskurs richtet sich an Personen, die eine Transportlizenz erwerben möchten, um gewerbliche Transporte durchzuführen. Dazu gehören Unternehmensinhaber, zukünftige Verkehrsleiter und Personen, die in der Transportbranche tätig werden möchten.
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Im Kurs von sbtl.ch werden unter anderem die rechtlichen Grundlagen des Strassentransportwesens, kaufmännische und finanzielle Unternehmensführung, Zugang zum Markt, technische Normen und Sicherheitsanforderungen sowie Vorschriften zur Verkehrssicherheit behandelt. Der Kurs bereitet die Teilnehmer systematisch...
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sbtl.ch bietet einen spezialisierten Vorbereitungskurs für die Transportlizenz an, der Teilnehmer optimal auf die Berufszulassungsprüfung vorbereitet. Der Kurs deckt alle relevanten Themen ab, die für das Erlangen der Lizenz erforderlich sind, und bietet praxisnahe Lernmethoden, um den Teilnehmern das...
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Die externe Verkehrsleitung von sbtl.ch eignet sich für Unternehmen, die gewerbliche Transporte durchführen, aber keinen eigenen Verkehrsleiter einstellen möchten oder können. Dies kann sowohl für kleinere Unternehmen als auch für größere Firmen von Vorteil sein, die ihre Ressourcen auf andere Geschäftsbereiche...
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sbtl.ch übernimmt alle wesentlichen Aufgaben eines Verkehrsleiters, wie die Überwachung der Transportaktivitäten, die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltstandards, die Organisation der Wartung der Fahrzeugflotte sowie die Einhaltung von Arbeits- und Ruhezeiten des Fahrpersonals. Darüber hinaus wird...
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Eine externe Verkehrsleitung bietet Unternehmen Flexibilität und rechtliche Sicherheit, insbesondere wenn sie nicht über einen eigenen qualifizierten Verkehrsleiter verfügen. sbtl.ch stellt sicher, dass alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, was das Risiko von Verstößen minimiert...
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sbtl.ch bietet Unternehmen eine umfassende externe Verkehrsleitungs-Dienstleistung an. Diese beinhaltet die Übernahme der gesetzlichen Verantwortung für die Leitung von Transportaktivitäten eines Unternehmens durch erfahrene Verkehrsleiter. Die Dienstleistung stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen...
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Eine Zollbewilligung für zugelassene Versender oder Empfänger ermöglicht es Unternehmen, die Zollabfertigung direkt an ihrem Firmensitz vorzunehmen, ohne dass die Waren bei einer Zollstelle vorgeführt werden müssen. Dies erleichtert und beschleunigt den internationalen Warenverkehr.
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Postsendungen, die im Rahmen der Grundversorgung transportiert werden, sind von der Lizenzpflicht befreit. Das betrifft insbesondere Transporte durch offizielle Postdienstleister, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten agieren.
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Bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten regeln den Gütertransport und ermöglichen es Schweizer Unternehmen, Transporte in diese Länder durchzuführen, ohne zusätzliche nationale Genehmigungen einholen zu müssen.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss regelmäßig überprüft werden, mindestens jedoch alle fünf Jahre im Rahmen der Lizenzverlängerung. Bei großen Veränderungen im Unternehmen kann das BAV auch früher eine Überprüfung anordnen.
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Unternehmen, die gewerbliche Transporte durchführen, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen, die Schäden abdeckt, die durch den Transport entstehen können. Je nach Art des Transports können auch spezielle Versicherungen für Gefahrgut oder hohe Sachwerte erforderlich sein.
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Ja, Sie können Ihre Transportlizenz jederzeit an das BAV zurückgeben. Allerdings erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Zudem dürfen Sie nach Rückgabe keine gewerblichen Transporte mehr durchführen.
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Die Genehmigung für den kombinierten Verkehr ermöglicht es, Güter auf der Straße und der Schiene oder dem Wasser zu transportieren. Sie ist erforderlich, wenn Unternehmen den Gütertransport über verschiedene Verkehrsträger hinweg durchführen wollen.
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Der Antrag für eine Transportlizenz kann über das elektronische Portal des Bundesamts für Verkehr (BAV) eingereicht werden. Hier müssen alle relevanten Dokumente hochgeladen und das Gesuch vollständig ausgefüllt werden.
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ür den Transport von Gefahrgut gelten besondere Vorschriften, die im ADR-Abkommen geregelt sind. Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass die Fahrer speziell geschult sind und die Fahrzeuge den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Zudem sind spezielle Genehmigungen und Dokumentationen erforderlich.
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Wenn ein Fahrzeug ohne gültige Lizenz im gewerblichen Transport erwischt wird, kann das zu hohen Geldstrafen und sogar zum Entzug der Geschäftsberechtigung führen. Zudem können Bußgelder für den Fahrer und das Unternehmen verhängt werden.
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Die fachliche Eignung für den Personenverkehr kann durch spezielle Prüfungen oder Zertifikate, wie den Fachausweis für Strassentransport-Disponenten, nachgewiesen werden. Auch langjährige Erfahrung in der Branche kann als Nachweis dienen.
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Ja, auch Einzelunternehmen können eine Transportlizenz erhalten, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen an die Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung erfüllen. Diese Lizenz gilt dann für das Einzelunternehmen und die eingesetzten Fahrzeuge.
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Eine Fahrerbescheinigung ist für Fahrer erforderlich, die im internationalen Transport außerhalb ihres Heimatlandes tätig sind. Sie bestätigt, dass der Fahrer die notwendigen Qualifikationen und rechtlichen Voraussetzungen für den Transport erfüllt.
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Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das die vorübergehende Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Waren ermöglicht. Es wird häufig für Messen, Veranstaltungen oder vorübergehende Arbeitseinsätze im Ausland verwendet und erleichtert die Zollabfertigung.
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Für den internationalen Gütertransport gibt es verschiedene Zollverfahren:
Gemeinsames Versandverfahren (gVV): Erlaubt die Beförderung von unverzollten Waren durch mehrere Länder.
TIR-Verfahren: Erleichtert den Transit durch Länder ohne Zollkontrollen.
Carnet ATA: Ermöglicht vorübergehende Ausfuhr...
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Eine Transportlizenz ist spezifisch für den Geschäftsbereich, für den sie beantragt wurde, entweder Güter- oder Personenverkehr. Wenn Ihr Unternehmen in beiden Bereichen tätig ist, müssen Sie zwei separate Lizenzen beantragen.
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Wenn Ihr Unternehmen in mehrere EU-/EFTA-Staaten expandieren möchte, können Sie auf Basis Ihrer Schweizer Transportlizenz Transporte zwischen diesen Ländern durchführen. Zusätzlich müssen jedoch alle erforderlichen Dokumente für den grenzüberschreitenden Verkehr mitgeführt werden.
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Das TIR-Verfahren erleichtert den internationalen Warentransport durch mehrere Länder, ohne dass an jeder Grenze Zollkontrollen durchgeführt werden müssen. Es wird hauptsächlich für den Transport von Waren in Drittländer verwendet und erfordert die Mitführung eines TIR-Carnets.
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Für Transporte in Drittstaaten außerhalb der EU oder EFTA benötigen Sie eine spezifische Transportbewilligung, die in bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den betroffenen Ländern festgelegt ist. Diese Genehmigungen müssen beim Bundesamt für Verkehr beantragt werden.
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Jedes Fahrzeug, das gewerblich genutzt wird, muss den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Diese werden durch regelmäßige technische Inspektionen überprüft, bei denen insbesondere die Einhaltung der maximalen Gewichte und Abmessungen sowie die Umweltvorschriften (z.B. EURO-Normen) kontrolliert...
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Für den gewerbsmäßigen Personenverkehr, bei dem mehr als 8 Personen befördert werden, benötigen Sie eine spezielle Transportlizenz für den Personenverkehr. Diese ist getrennt von der Lizenz für den Güterverkehr und muss separat beantragt werden.
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Bei internationalen Transporten müssen unter anderem folgende Dokumente mitgeführt werden:
Beglaubigte Kopie der Transportlizenz.
CMR-Frachtbrief.
Zollpapiere wie Carnet ATA oder TIR-Dokumente.
Fahrerbescheinigung, falls erforderlich.
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Große Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern zwischen zwei verschiedenen EU-/EFTA-Staaten durch ein Transportunternehmen aus einem anderen EU-/EFTA-Staat. Diese Art des Transports ist zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten im Rahmen des Landverkehrsabkommens erlaubt.
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Auch bei der Nutzung von Mietfahrzeugen muss das Unternehmen eine gültige Transportlizenz besitzen. Der Vermieter darf seine eigene Lizenz nicht verwenden, um den Transport zu decken. Der Mieter muss zudem den Mietvertrag bei einer Kontrolle vorlegen.
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Im Antrag müssen Informationen über das Unternehmen, den Verkehrsleiter, die Fahrzeugflotte, die Art der Transporttätigkeiten und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens angegeben werden. Zudem müssen alle notwendigen Nachweise und Dokumente beigefügt werden.
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Der elektronische CMR (e-CMR) erleichtert die Dokumentenverwaltung, beschleunigt Zollprozesse und sorgt für mehr Transparenz. Er ist in vielen europäischen Ländern bereits akzeptiert und gilt als moderne Alternative zum Papier-CMR.
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Fahrzeuge, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden, müssen bestimmte Sicherheits- und Umweltstandards erfüllen. Diese Standards sind oft durch EU-Richtlinien, wie die EURO-Normen, festgelegt.
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Kleine Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern innerhalb eines Staates durch ein ausländisches Transportunternehmen. In der Schweiz ist die kleine Kabotage für Unternehmen aus der EU oder der EFTA nicht erlaubt.
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Häufige Gründe für die Ablehnung sind unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit, fehlender Nachweis der fachlichen Eignung oder Zweifel an der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters.
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Gewerblicher Transport bedeutet, dass eine wirtschaftliche Gegenleistung für den Transport erbracht wird, z.B. in Form von Bezahlung oder Dienstleistungen. Nicht-gewerblicher Transport liegt vor, wenn keine Vergütung stattfindet, wie beim Transport von eigenen Gütern.
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Unternehmen, die nicht gewerbsmäßig Transporte durchführen, wie z.B. landwirtschaftliche Betriebe, die ihre eigenen Produkte transportieren, benötigen keine Transportlizenz. Auch Beförderungen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht sind in der Regel lizenzfrei.
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Die Bearbeitungszeit für eine Transportlizenz hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und der Arbeitsauslastung beim BAV ab. In der Regel dauert es mehrere Wochen, bis eine Entscheidung getroffen wird.
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Es gibt keine direkte Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge, die mit einer Lizenz betrieben werden können. Allerdings muss für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Lizenz vorhanden sein, und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens muss für die Anzahl der Fahrzeuge ausreichen.
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Der Transport innerhalb der Schweiz erfordert eine nationale Transportlizenz, während für internationale Transporte zusätzliche Dokumente, wie der CMR-Frachtbrief und Zollpapiere, erforderlich sind. Zudem gelten unterschiedliche Regelungen je nach Zielstaat.
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Ja, es ist möglich, sowohl eine Lizenz für den Güterverkehr als auch für den Personenverkehr zu beantragen. Diese Lizenzen müssen jedoch separat beantragt werden und gelten nicht gemeinsam.
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Verstöße gegen die vorgeschriebenen Arbeits- und Ruhezeiten können nicht nur zu Geldstrafen führen, sondern auch zum Entzug der Transportlizenz. Diese Vorschriften sind besonders wichtig für die Sicherheit im Straßenverkehr.
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Ja, eine Transportlizenz, die in der Schweiz ausgestellt wurde, gilt für den Transport in alle EU- und EFTA-Staaten. Für den Transport in Drittstaaten müssen jedoch zusätzliche Genehmigungen eingeholt werden.
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Ein „Transport für den eigenen Bedarf“ liegt vor, wenn ein Unternehmen seine eigenen Güter transportiert, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Solche Transporte sind unter bestimmten Bedingungen von der Lizenzpflicht befreit.
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Der Verkehrsleiter muss einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister vorlegen, der nicht älter als drei Monate sein darf. Zudem dürfen keine Verstöße gegen arbeitsrechtliche oder verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen.
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Sondertransporte wie Schneeräumungen, Kehrichtabfuhren oder Transporte mit speziellen Fahrzeugen, wie Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, sind in bestimmten Fällen von der Lizenzpflicht befreit.
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Wenn der Verkehrsleiter das Unternehmen verlässt oder seine Aufgaben nicht mehr wahrnimmt, muss dies unverzüglich dem BAV gemeldet werden. Das Unternehmen muss innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen qualifizierten Verkehrsleiter einstellen oder beauftragen.
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Die CMR-Genehmigung bezieht sich auf das internationale Übereinkommen zur Beförderung von Gütern auf der Straße (Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road, CMR). Sie ist für grenzüberschreitende Transporte notwendig, insbesondere bei internationalen Güterbeförderungen.
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Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr benötigt das Unternehmen eine gültige Transportlizenz sowie die Einhaltung aller Zoll- und Transportdokumente, wie den CMR-Frachtbrief und, falls erforderlich, Genehmigungen für Drittstaatentransporte.
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Sie benötigen für jedes Fahrzeug, das gewerblich eingesetzt wird, eine beglaubigte Kopie der Lizenz. Diese Kopie muss jederzeit im Fahrzeug mitgeführt werden und den Behörden bei einer Kontrolle vorgelegt werden können.
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Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird durch die Vorlage von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder einer Bankgarantie nachgewiesen. Das BAV prüft, ob das Unternehmen über ausreichendes Kapital verfügt, um die Transporttätigkeiten ordnungsgemäß durchzuführen
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Unternehmen, die ohne gültige Lizenz gewerbliche Transporte durchführen, müssen mit hohen Geldstrafen rechnen. Zudem kann das BAV Sanktionen verhängen, wie zum Beispiel den Entzug der Lizenz oder Einschränkungen der Geschäftstätigkeit.
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Wenn ein Unternehmen die Bedingungen für die Lizenz nicht mehr erfüllt, kann das BAV die Lizenz entziehen. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist oder der Verkehrsleiter nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit aufweist.
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Ein Verkehrsleiter darf im Rahmen eines Auftragsverhältnisses maximal vier Unternehmen betreuen, die insgesamt nicht mehr als 50 Fahrzeuge im Einsatz haben. Dies soll sicherstellen, dass der Verkehrsleiter seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen kann.
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Nein, eine Transportlizenz ist nicht übertragbar. Sie ist an das Unternehmen gebunden, das sie beantragt hat. Wenn ein Unternehmen übernommen oder umstrukturiert wird, muss die neue Gesellschaft eine eigene Lizenz beantragen.
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Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist die zuständige Behörde für die Erteilung, Überwachung und den Widerruf von Transportlizenzen in der Schweiz. Alle Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Lizenz müssen beim BAV eingereicht werden.
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Die Erteilung der Lizenz kostet CHF 500. Die Erneuerung oder Änderung der Lizenz (z.B. durch Änderung der Rechtsform) kostet CHF 300.
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Eine Transportlizenz ist in der Regel fünf Jahre gültig. Vor Ablauf kann sie um weitere fünf Jahre verlängert werden, sofern die notwendigen Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
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Es gibt Ausnahmen, z.B. Transporte für den Eigenbedarf (keine gewerblichen Zwecke) oder Beförderungen mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen. Auch bestimmte öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen, wie die Beförderung von Postsendungen oder Medikamenten, können lizenzfrei sein.
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Um eine Lizenz zu erhalten, müssen Unternehmen folgende Nachweise erbringen:
Zuverlässigkeit: Keine Verurteilungen wegen Verbrechen in den letzten zehn Jahren.
Fachliche Eignung: Durch eine bestandene Berufszulassungsprüfung oder anerkannte Zertifikate.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Mindesteigenkapital...
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Für den internationalen Transport gelten sowohl bilaterale Abkommen mit anderen Staaten als auch das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Bei Transporten in Drittstaaten sind spezielle Genehmigungen erforderlich.
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Eine Lizenz für den Güterverkehr erlaubt den gewerblichen Transport von Waren, während die Lizenz für den Personenverkehr den Transport von mehr als 8 Personen in einem Fahrzeug erlaubt. Unternehmen können beide Lizenzen beantragen, müssen dies jedoch separat tun.
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Alle gewerblichen Transporte zwischen der Schweiz und einem EU-/EFTA-Staat sind lizenzpflichtig. Auch der Transitverkehr durch die EU unterliegt dieser Lizenzpflicht.
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Sie können den Nachweis der fachlichen Eignung auf verschiedene Weise erbringen, z.B. durch:
Eine Bescheinigung über die bestandene Berufszulassungsprüfung.
Den Fachausweis als Strassentransport-Disponent oder ein ähnliches Zertifikat.
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Sie müssen eine aktuelle Jahresrechnung oder eine Eröffnungsbilanz einreichen. Alternativ können auch Bankgarantien akzeptiert werden, wenn das Unternehmen noch nicht lange genug besteht.
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Nein, auch bei der Nutzung von Mietfahrzeugen muss das Unternehmen, das den Transport durchführt, eine gültige Lizenz besitzen. Die Lizenz des Vermieters reicht nicht aus.
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Ja, ein Unternehmen kann sowohl eine Lizenz für den Güterverkehr als auch eine für den Personenverkehr besitzen. Beide Lizenzen werden jedoch separat ausgestellt und sind nicht kombinierbar.
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Wenn Sie weitere Fahrzeuge in Ihrem Unternehmen betreiben möchten, können Sie zusätzliche Kopien Ihrer Lizenz beim Bundesamt für Verkehr beantragen. Dies ist erforderlich, da für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie mitgeführt werden muss.
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Wenn Sie Ihre Lizenz vor Ablauf der Gültigkeitsdauer zurückgeben, erfolgt keine Rückerstattung der bezahlten Gebühren. Die Gebühr deckt die Bearbeitungskosten der Behörde ab.
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Die Transportlizenz wird beim Bundesamt für Verkehr (BAV) beantragt. Das Gesuch wird in der Regel elektronisch eingereicht und muss alle erforderlichen Nachweise (finanzielle, fachliche und persönliche Eignung) beinhalten.
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Ja, bestimmte Transporte sind von der Lizenzpflicht ausgenommen. Dazu zählen:
Nicht-gewerbliche Transporte.
Beförderungen von Gütern in Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen.
Beförderungen im Eigenbedarf, bei denen das Unternehmen selbst Eigentümer der Güter ist.
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Verstöße gegen die Lizenzpflicht, wie der gewerbliche Transport ohne Lizenz, können mit hohen Bußgeldern belegt werden. Zudem kann das Unternehmen seine Lizenz verlieren, was das Geschäft erheblich beeinträchtigen würde.
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Der Verkehrsleiter ist die Person, die die Transporttätigkeiten des Unternehmens dauerhaft leitet. Er muss die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit nachweisen. Der Verkehrsleiter muss entweder in der Schweiz wohnen oder hier tätig sein.
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Fachliche Eignung bedeutet, dass die verantwortliche Person (Verkehrsleiter) über ausreichende Kenntnisse im Bereich Transport und Logistik verfügt. Dies kann durch Prüfungen oder anerkannte Zertifikate wie den eidgenössischen Fachausweis für Strassentransport-Disponenten nachgewiesen werden.
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Sie müssen folgende Dokumente einreichen:
Ein Gesuch für die Lizenz.
Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Bestätigung der fachlichen Eignung (z.B. durch einen Fachausweis oder andere Zertifikate).
Privatauszug aus dem Strafregister (zum Nachweis der Zuverlässigkeit).
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Die Kosten variieren je nach Art der Beantragung:
Erteilung einer Lizenz: CHF 500.
Erneuerung oder Änderung der Lizenz: CHF 300.
Erstellung zusätzlicher Kopien: CHF 20 pro Kopie.
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Die Transportlizenz ist für eine Dauer von fünf Jahren gültig. Danach muss sie erneuert werden, wobei die Erfüllung aller Voraussetzungen erneut nachgewiesen werden muss.
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Eine Transportlizenz berechtigt Unternehmen, gewerbliche Transporte durchzuführen, während eine Fahrerbescheinigung speziell für die Fahrer erforderlich ist, die für die Durchführung der Transporte verantwortlich sind. Sie belegt, dass der Fahrer die entsprechenden rechtlichen und fachlichen Anforderungen...
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Die Voraussetzungen umfassen:
Nachweis der Zuverlässigkeit: Keine Verurteilungen oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen.
Fachliche Eignung: Erfolgreiche Prüfungen oder Zertifikate in der Transportbranche.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis eines Mindestkapitals von CHF 11.000...
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Alle gewerbsmäßigen Gütertransporte, deren Fahrzeuggewicht 3,5 Tonnen übersteigt, und alle Personenbeförderungen mit mehr als 8 Personen in einem Fahrzeug sind lizenzpflichtig. Dies gilt sowohl für nationale als auch internationale Transporte.
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Sie benötigen eine Transportlizenz, wenn:
Sie Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen befördern.
Sie mehr als 8 Personen in einem Fahrzeug gewerblich transportieren.
Ihr Unternehmen regelmäßig Transportleistungen anbietet, auch wenn es sich um Mietfahrzeuge handelt.
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Eine Transportlizenz ist eine behördliche Genehmigung, die Unternehmen benötigen, um gewerbliche Transporte von Personen oder Gütern auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Sie stellt sicher, dass die Unternehmen die rechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen.
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sbtl.ch unterstützt Unternehmen sowohl durch die Übernahme der externen Verkehrsleitung als auch durch die Vorbereitung auf die Berufszulassungsprüfung. Dies gewährleistet, dass alle gesetzlichen Voraussetzungen für den Transportbetrieb erfüllt werden, ohne dass das Unternehmen interne Ressourcen auf...
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Die Lizenz muss nach fünf Jahren erneuert werden. Hierfür ist erneut ein Antrag beim BAV zu stellen, und alle Nachweise müssen aktualisiert werden.
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Eine Transportlizenz ist eine behördliche Genehmigung, die benötigt wird, um gewerbsmäßige Personen- oder Gütertransporte auf öffentlichen Straßen durchzuführen. Sie ist erforderlich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht im Güterverkehr oder für Fahrzeuge, die mehr als acht Personen befördern können.
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