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Gesetzliche Anforderungen für die Transportlizenz in der Schweiz

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Wenn Sie gewerbsmässige Personen- oder Gütertransporte durchführen wollen, benötigen Sie in der Schweiz eine Transportlizenz. Diese Lizenz stellt sicher, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und auf dem Markt rechtskonform agiert. Erfahren Sie hier alles über die Voraussetzungen und den Beantragungsprozess!

Wer benötigt eine Transportlizenz?
Voraussetzungen für die Erteilung einer Transportlizenz
Beantragungsprozess für die Transportlizenz
Wer benötigt eine Transportlizenz?
Gemäss dem Strassentransportunternehmensgesetz (STUG) und der zugehörigen Verordnung (STUV) sind Transportunternehmen im Personen- und Güterverkehr zur Lizenzpflicht verpflichtet. Dies betrifft: Unternehmen, die gewerbsmässige Personenbeförderung mit Fahrzeugen durchführen, die mehr als acht Personen befördern können. Unternehmen, die gewerblich Güter mit Fahrzeugen transportieren, deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt​
Voraussetzungen für die Erteilung einer Transportlizenz
Um die Transportlizenz zu erhalten, müssen Unternehmen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen: Nachweis der Zuverlässigkeit: Die Geschäftsführung oder der Verkehrsleiter muss durch einen aktuellen Strafregisterauszug die Unbedenklichkeit nachweisen​. Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Unternehmen müssen über ein ausreichendes Eigenkapital verfügen. Dies beträgt mindestens 11.000 CHF für das erste Fahrzeug und 6.000 CHF für jedes weitere. Nachweis der fachlichen Eignung: Verkehrsleiter müssen eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen, die durch eine anerkannte Prüfung oder entsprechende Berufserfahrung erworben wird.
Beantragungsprozess für die Transportlizenz
Der Antrag auf eine Transportlizenz erfolgt beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Der Prozess beinhaltet: Antragsstellung: Das ausgefüllte Gesuchsformular muss beim BAV eingereicht werden. Dazu gehören alle Nachweise zu Zuverlässigkeit, finanzieller Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung​. Prüfung durch das BAV: Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft das BAV Ihren Antrag. Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern​. Erteilung der Lizenz: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird Ihnen die Lizenz für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt​.
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