TRANSPORTLIZENZ
Eine Transportlizenz ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie gewerblich Güter oder Personen transportieren möchten. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen – kompetent, zuverlässig und mit Blick fürs Wesentliche.
TRANSPORTLIZENZ
Eine Transportlizenz ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie gewerblich Güter oder Personen transportieren möchten. Wir begleiten Sie bei der Umsetzung aller Anforderungen – kompetent, zuverlässig und mit Blick fürs Wesentliche.
Gesetzliche Anforderungen für die Transportlizenz in der Schweiz
Wenn Sie in der Schweiz gewerbsmässige Personen- oder Gütertransporte durchführen möchten, ist eine Transportlizenz gesetzlich vorgeschrieben. Diese Lizenz dient als Nachweis dafür, dass Ihr Unternehmen alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt – von der fachlichen Eignung über die finanzielle Leistungsfähigkeit bis hin zur persönlichen Zuverlässigkeit. Nur wer diese Kriterien nachweisen kann, erhält die Genehmigung, gewerblich am Markt tätig zu werden. Die Transportlizenz ist damit nicht nur eine behördliche Pflicht, sondern auch ein Qualitätsmerkmal, das Vertrauen schafft. Wir unterstützen Sie gerne auf dem Weg zur Lizenz – mit Fachwissen, Erfahrung und persönlicher Beratung.
Gemäss dem Strassentransportunternehmensgesetz (STUG) und der zugehörigen Verordnung (STUV) sind Transportunternehmen im Personen- und Güterverkehr zur Lizenzpflicht verpflichtet. Dies betrifft:
- Unternehmen, die gewerbsmässige Personenbeförderung mit Fahrzeugen durchführen, die mehr als acht Personen befördern können.
- Unternehmen, die gewerblich Güter mit Fahrzeugen transportieren, deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt
- Für internationale Fahrten gilt die Lizenzpflicht ab einem Gesamtgewicht von 2,5 to.
- Unternehmen die Fahrzeuge über 3,5 to einsetzen, müssen auch für Fahrzeuge ab 2,5 to eine Transportlizenz beantragen, wenn diese für gewerbliche Transporte eingesetzt werden.
Um die Transportlizenz zu erhalten, müssen Unternehmen verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Diese umfassen:
- Nachweis der Zuverlässigkeit: Die Geschäftsführung oder der Verkehrsleiter muss durch einen aktuellen Strafregisterauszug die Unbedenklichkeit nachweisen.
- Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit: Unternehmen müssen über ein ausreichendes Eigenkapital verfügen. Dies beträgt mindestens 9.000 CHF für das erste Fahrzeug und 5.000 CHF für jedes weitere.
- Nachweis der fachlichen Eignung: Verkehrsleiter müssen eine entsprechende fachliche Qualifikation nachweisen, die durch eine anerkannte Prüfung oder entsprechende Berufserfahrung erworben wird.
Der Antrag auf eine Transportlizenz erfolgt beim Bundesamt für Verkehr (BAV). Der Prozess beinhaltet:
- Antragsstellung: Das ausgefüllte Gesuchsformular muss beim BAV eingereicht werden. Dazu gehören alle Nachweise zu Zuverlässigkeit, finanzieller Leistungsfähigkeit und fachlicher Eignung.
- Prüfung durch das BAV: Nach Eingang der vollständigen Unterlagen prüft das BAV Ihren Antrag. Die Bearbeitung kann bis zu drei Monate dauern.
- Erteilung der Lizenz: Wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird Ihnen die Lizenz für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt.