MEIN VERKEHRSLEITER
Wir begleiten Transportunternehmen in der Schweiz mit externer Verkehrsleitung und umfassender Beratung – für Güter- und Personentransporte.
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Wir begleiten Transportunternehmen in der Schweiz mit externer Verkehrsleitung und umfassender Beratung – für Güter- und Personentransporte.
Externe Verkehrsleitung für den Güter- und Personentransport in der Schweiz
Externe Verkehrsleitung für den Güter- und Personentransport in der Schweiz
Wer wir sind und was uns antreibt
Wir sind ein erfahrenes Team mit Wurzeln in der Transport- und Logistikbranche. Unser Anspruch ist es, Transportunternehmen jeder Grösse zu stärken, ihnen die nötige Sicherheit zu geben und echte Partnerschaften aufzubauen. Dabei verbinden wir regulatorisches Wissen mit praktischer Umsetzbarkeit – immer mit dem Ziel, dir den besten Weg zum Erfolg zu ebnen.
Wer wir sind und was uns antreibt
Wir sind ein erfahrenes Team mit Wurzeln in der Transport- und Logistikbranche. Unser Anspruch ist es, Transportunternehmen jeder Grösse zu stärken, ihnen die nötige Sicherheit zu geben und echte Partnerschaften aufzubauen. Dabei verbinden wir regulatorisches Wissen mit praktischer Umsetzbarkeit – immer mit dem Ziel, dir den besten Weg zum Erfolg zu ebnen.
Professionelle Verkehrsleitung für den Gütertransport. Ihre Transportlizenz in sicheren Händen.
Externe Verkehrsleitung für den Personentransport. Transportlizenz für maximale Sicherheit und Komfort.
Wer gewerbsmässig Güter- oder Personentransporte ab 2.5 Tonnen Gesamtgewicht ausführt, benötigt ab 1. Mai 2025 eine Transportlizenz. Ausgenommen sind nationale Gütertransporte mit Fahrzeugen bis 3.5 Tonnen. Für Personenbeförderungen gelten je nach Art und Angebot spezifische Vorschriften.
Aktuelle Änderungen im Transportrecht
Ab dem 1. Mai 2025 treten in der Schweiz neue Regelungen in Kraft, die die Lizenzpflicht im Güterverkehr erweitern. Künftig benötigen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht ab 2.5 Tonnen eine Transportlizenz, sofern sie gewerbsmässig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Diese Änderung betrifft insbesondere kleinere Transportfahrzeuge und Lieferwagen, die bisher nicht lizenzpflichtig waren. Wir informieren Sie gerne über die Auswirkungen dieser Neuerung auf Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen.
Aktuelle Änderungen im Transportrecht
Ab dem 1. Mai 2025 treten in der Schweiz neue Regelungen in Kraft, die die Lizenzpflicht im Güterverkehr erweitern. Künftig benötigen auch Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht ab 2.5 Tonnen eine Transportlizenz, sofern sie gewerbsmässig im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden. Diese Änderung betrifft insbesondere kleinere Transportfahrzeuge und Lieferwagen, die bisher nicht lizenzpflichtig waren. Wir informieren Sie gerne über die Auswirkungen dieser Neuerung auf Ihr Unternehmen und unterstützen Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen.
Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung
Sie haben Fragen zur externen Verkehrsleitung oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung Ihrer Transportlizenz? Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihr Transportunternehmen auf dem Weg zur Compliance begleiten können.
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