Externe Verkehrsleitung für Ihr Unternehmen

Kompetent und Zuverlässig rund um das Thema Transportlizenz im Güterverkehr

Externe Verkehrsleitung für den gewerblichen Güterverkehr in der Schweiz

Sind Sie ein Transport- oder Logistikunternehmen, das eine Transportlizenz benötigt? Bei SBTL bieten wir Ihnen professionelle Unterstützung als externer Verkehrsleiter und sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundiertem Fachwissen im Bereich der Verkehrsleitung und Transportlizenz unterstützen wir Sie zuverlässig in allen Bereichen des Transportwesens. 

  • Transportlizenz-Beratung: Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Verwaltung Ihrer Transportlizenz.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben: Unser externer Verkehrsleiter stellt sicher, dass Ihr Betrieb alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt – von der Fahrzeugwartung bis zur Fahrpersonalverwaltung.
  • Optimierung von Transportprozessen: Wir helfen Ihnen, Ihre internen Abläufe zu optimieren, um so die Effizienz und Kosteneffektivität zu steigern.

Die Verkehrsleitung ist ein zentraler Bestandteil eines funktionierenden Transportunternehmens. Der Verkehrsleiter trägt die Verantwortung dafür, dass alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, wie etwa die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten, Fahrzeugwartung und der Sicherung von Ladungen. Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen, die keine eigene Fachkraft beschäftigen können, ist die externe Verkehrsleitung eine attraktive und kosteneffiziente Lösung.

  • Rechtliche Sicherheit: Mit einem externen Verkehrsleiter an Ihrer Seite vermeiden Sie rechtliche Fallstricke und Bussgelder.
  • Flexibilität: Wir passen unsere Dienstleistungen flexibel an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens an.
  • Expertenwissen: Profitieren Sie von unserem umfassenden Wissen über die Schweizer Transportlizenz und die gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Professionelle Verkehrsleitung für den Gütertransport

KÜHLTRANSPORT
Lizenzpflicht:
Eine Lizenz ist nötig, wenn die Transporte gegen Bezahlung durchgeführt werden.

Ausnahmen:
Transporte im Rahmen des Werksinternerverkehrs sind von der Lizenzpflicht ausgenommen.
KRANTRANSPORT
Lizenzpflicht:
Eine Lizenz ist nötig, wenn die Transporte gegen Bezahlung durchgeführt werden.

Ausnahmen:
Transporte im Rahmen des Werksinternerverkehrs sind von der Lizenzpflicht ausgenommen.
MILCHSAMMELTRANSPORT
Lizenzpflicht:
Eine Lizenz ist nötig, wenn die Transporte gegen Bezahlung durchgeführt werden.

Ausnahmen:
Transporte im Rahmen des Werksinternerverkehrs sind von der Lizenzpflicht befreit.
MÖBEL UND UMZUGSTRANSPORT
Lizenzpflicht:
Eine Lizenz ist nötig, wenn die Transporte gegen Bezahlung durchgeführt werden.

Ausnahmen:
Transporte im Rahmen des Werksinternerverkehrs sind von der Lizenzpflicht ausgenommen.
STÜCKGUT UND NAHVERKEHR
Lizenzpflicht:
Für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht ist eine Transportlizenz
HOLZTRANSPORT
Lizenzpflicht:
Für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht ist eine Transportlizenz notwendig. Zusätzlich kann eine CEMT-Bewilligung sinnvoll sein.

Ausnahmen:
Für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen bietet das Bundesamt für Verkehr eine Bescheinigung an, dass bis auf Weiteres keine Lizenzpflicht besteht.
INTERNATIONALE TRANSPORTE
Lizenzpflicht:
Für Fahrzeuge über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht ist eine Transportlizenz notwendig. Zusätzlich kann eine CEMT-Bewilligung sinnvoll sein.

Ausnahmen:
Für Fahrzeuge bis 3.5 Tonnen bietet das Bundesamt für Verkehr eine Bescheinigung an, dass bis auf Weiteres keine Lizenzpflicht besteht.
TANK UND ZISTERNENTRANSPORT
Lizenzpflicht:
Eine Lizenz ist nötig.

Ausnahmen:
Transporte im Rahmen des Werksinternerverkehrs sind von der Lizenzpflicht ausgenommen.
SCHNEERÄUMUNG
Definition:
Bei der Schneeräumung werden keine Güter von einem Start- zu einem Zielort befördert. Das mitgeführte Salz wird zur Erbringung der Dienstleistung benutzt und verbraucht.

Lizenzpflicht:
Für die Schneeräumung ist keine Lizenz nötig.
ENTSORGUNF UND RECYCLING
Lizenzpflicht:
Eine Lizenz ist nötig, wenn die Transporte gegen Bezahlung durchgeführt werden.

Ausnahmen:
Transporte im Rahmen des Werksinternerverkehrs sind von der Lizenzpflicht ausgenommen.
SPEZIAL UND AUSNAHMETRANSPORTE
Lizenz und Bewilligungen:
Neben einer Transportlizenz werden zusätzlich kantonale, nationale oder internationale Bewilligungen gefordert, abhängig von der Ladung und der Wegstrecke. Diese können die Fahrstrecke sowie eine polizeiliche Begleitung vorschreiben.
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Voraussetzungen für die Erteilung einer Transportlizenz

Nachweis 2
Nachweis 3
Nachweis 1
Erforderliche Nachweise
Nachweis 2
Nachweis 3
Nachweis 1
Erforderliche Nachweise
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