Der Verkehrsleiter ist die Person, die die Transporttätigkeiten des Unternehmens dauerhaft leitet. Er muss die fachliche Eignung und die Zuverlässigkeit nachweisen. Der Verkehrsleiter muss entweder in der Schweiz wohnen oder hier tätig sein.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen