Wenn der Verkehrsleiter das Unternehmen verlässt oder seine Aufgaben nicht mehr wahrnimmt, muss dies unverzüglich dem BAV gemeldet werden. Das Unternehmen muss innerhalb einer angemessenen Frist einen neuen qualifizierten Verkehrsleiter einstellen oder beauftragen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen