Ein Verkehrsleiter darf im Rahmen eines Auftragsverhältnisses maximal vier Unternehmen betreuen, die insgesamt nicht mehr als 50 Fahrzeuge im Einsatz haben. Dies soll sicherstellen, dass der Verkehrsleiter seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen kann.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen