Eine Lizenz für den Güterverkehr erlaubt den gewerblichen Transport von Waren mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen. Eine Lizenz für den Personenverkehr ist erforderlich, wenn mehr als acht Personen (zusätzlich zur fahrenden Person) gewerblich befördert werden.
Unternehmen, die in beiden Bereichen tätig sind, können entweder zwei separate Lizenzen beantragen oder – sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind – eine kombinierte Transportlizenz erhalten, die beide Verkehrsarten abdeckt.