Ja, Sie können Ihre Transportlizenz jederzeit an das BAV zurückgeben. Allerdings erfolgt keine Rückerstattung der Gebühren. Zudem dürfen Sie nach Rückgabe keine gewerblichen Transporte mehr durchführen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen