Wenn ein Unternehmen die Bedingungen für die Lizenz nicht mehr erfüllt, kann das BAV die Lizenz entziehen. Dies kann zum Beispiel passieren, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht mehr gegeben ist oder der Verkehrsleiter nicht mehr die erforderliche Zuverlässigkeit aufweist.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen