Ja, bestimmte Transporte sind von der Lizenzpflicht ausgenommen. Dazu zählen:
- Nicht-gewerbliche Transporte.
- Beförderungen von Gütern in Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht unter 3,5 Tonnen.
- Beförderungen im Eigenbedarf, bei denen das Unternehmen selbst Eigentümer der Güter ist.