Ja, bestimmte Transporte sind von der Lizenzpflicht ausgenommen. Dazu zählen:
- Nicht-gewerbliche Transporte, bei denen keine wirtschaftliche Gegenleistung erfolgt
- Transporte mit Fahrzeugen bis 2,5 Tonnen Gesamtgewicht
- Gewerbliche Transporte innerhalb der Schweiz mit Fahrzeugen über 2,5 bis maximal 3,5 Tonnen
- Beförderungen im Eigenbedarf (Werkverkehr), bei denen das Unternehmen Eigentümer der Güter ist und der Transport durch eigenes Personal erfolgt