Ein „Transport für den eigenen Bedarf“ liegt vor, wenn ein Unternehmen seine eigenen Güter transportiert, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten. Solche Transporte sind unter bestimmten Bedingungen von der Lizenzpflicht befreit.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen