Lizenzpflichtig sind alle gewerbsmässigen Gütertransporte mit Fahrzeugen über 2,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, sofern sie grenzüberschreitend erfolgen oder mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen auch im Inland.
Ausgenommen sind nationale Transporte mit Fahrzeugen über 2,5 t bis maximal 3,5 t, sofern sie ausschliesslich innerhalb der Schweiz durchgeführt werden.
Ebenfalls lizenzpflichtig ist der Personenverkehr, wenn mehr als acht Personen (zusätzlich zum Fahrer oder zur Fahrerin) in einem Fahrzeug gewerblich befördert werden – unabhängig davon, ob der Transport national oder international erfolgt.