Es gibt Ausnahmen, z.B. Transporte für den Eigenbedarf (keine gewerblichen Zwecke) oder Beförderungen mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen. Auch bestimmte öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen, wie die Beförderung von Postsendungen oder Medikamenten, können lizenzfrei sein.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen