Welche Transporte sind von der Lizenzpflicht ausgenommen?

Es gibt Ausnahmen, z.B. Transporte für den Eigenbedarf (keine gewerblichen Zwecke) oder Beförderungen mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen. Auch bestimmte öffentliche und gemeinnützige Dienstleistungen, wie die Beförderung von Postsendungen oder Medikamenten, können lizenzfrei sein.

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