Eine Transportlizenz kann beide Geschäftsbereiche – Güter- und Personenverkehr – abdecken, sofern das Unternehmen die gesetzlichen Voraussetzungen für beide erfüllt. Andernfalls muss für jeden Bereich eine separate Lizenz beantragt werden.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen