ür den Transport von Gefahrgut gelten besondere Vorschriften, die im ADR-Abkommen geregelt sind. Transportunternehmen müssen sicherstellen, dass die Fahrer speziell geschult sind und die Fahrzeuge den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Zudem sind spezielle Genehmigungen und Dokumentationen erforderlich.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen