Bilaterale Abkommen zwischen der Schweiz und anderen Staaten regeln den Gütertransport und ermöglichen es Schweizer Unternehmen, Transporte in diese Länder durchzuführen, ohne zusätzliche nationale Genehmigungen einholen zu müssen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen