Wenn Ihr Unternehmen in mehrere EU-/EFTA-Staaten expandieren möchte, können Sie mit Ihrer Schweizer Transportlizenz grenzüberschreitende Transporte zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten durchführen. Für Transporte innerhalb der EU benötigen Sie jedoch eine dort ausgestellte Gemeinschaftslizenz und gegebenenfalls eine Niederlassung im jeweiligen Land. Zusätzlich müssen beim grenzüberschreitenden Verkehr stets alle erforderlichen Dokumente mitgeführt werden.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen