Wenn Ihr Unternehmen in mehrere EU-/EFTA-Staaten expandieren möchte, können Sie auf Basis Ihrer Schweizer Transportlizenz Transporte zwischen diesen Ländern durchführen. Zusätzlich müssen jedoch alle erforderlichen Dokumente für den grenzüberschreitenden Verkehr mitgeführt werden.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen