Eine in der Schweiz ausgestellte Transportlizenz berechtigt zu grenzüberschreitenden Transporten zwischen der Schweiz und EU- oder EFTA-Staaten. Sie gilt jedoch nicht für Transporte zwischen zwei EU-/EFTA-Staaten oder für Kabotagefahrten innerhalb dieser Länder. Für Transporte in Drittstaaten ausserhalb der EU/EFTA sind zusätzliche Genehmigungen erforderlich.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen