Für den grenzüberschreitenden Güterverkehr benötigt das Unternehmen eine gültige Transportlizenz sowie die Einhaltung aller Zoll- und Transportdokumente, wie den CMR-Frachtbrief und, falls erforderlich, Genehmigungen für Drittstaatentransporte.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen