Für den internationalen Transport gelten sowohl bilaterale Abkommen mit anderen Staaten als auch das Landverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU. Bei Transporten in Drittstaaten sind spezielle Genehmigungen erforderlich.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen