Eine externe Verkehrsleitung bietet Unternehmen Flexibilität und rechtliche Sicherheit, insbesondere wenn sie nicht über einen eigenen qualifizierten Verkehrsleiter verfügen. sbtl.ch stellt sicher, dass alle relevanten gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden, was das Risiko von Verstößen minimiert und das Unternehmen vor potenziellen Sanktionen schützt.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen