Eine externe Verkehrsleitung bietet Unternehmen Flexibilität und rechtliche Sicherheit, insbesondere wenn sie keinen eigenen qualifizierten Verkehrsleiter beschäftigen. sbtl.ch sorgt dafür, dass alle relevanten gesetzlichen Vorgaben im Tagesgeschäft berücksichtigt werden, wodurch das Risiko von Verstössen minimiert und das Unternehmen vor Sanktionen geschützt wird.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen