Durch die Inanspruchnahme der externen Verkehrsleitung von sbtl.ch können Unternehmen sicherstellen, dass sie stets gesetzeskonform handeln, ohne die Last der komplexen Vorschriften selbst tragen zu müssen. Dies spart Zeit, Kosten und Ressourcen und minimiert das Risiko von rechtlichen Problemen im Transportbereich.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen