Ja, sbtl.ch bietet die Möglichkeit, langfristig als externer Verkehrsleiter tätig zu sein. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen, die keinen eigenen qualifizierten Verkehrsleiter beschäftigen, aber sicherstellen wollen, dass ihre Transportaktivitäten kontinuierlich den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen