Die fachliche Eignung für den Personenverkehr wird durch eine anerkannte Prüfung oder einen eidgenössischen Abschluss nachgewiesen – zum Beispiel durch den Fachausweis für Strassentransport-Disponenten oder das Diplom als Betriebsleiter/in im Strassentransport. Langjährige Berufserfahrung kann nur in Ausnahmefällen anerkannt werden, sofern sie durch das BAV formell bestätigt wird.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen