Fahrzeuge, die im internationalen Güterverkehr eingesetzt werden, müssen bestimmten technischen, sicherheits- und umweltbezogenen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören eine gültige Zulassung, eine Haftpflichtversicherung, die Einhaltung der geltenden Emissionsstandards (z. B. EURO-Normen) sowie eine verkehrssichere Ausstattung. Je nach Transportart können zusätzliche Vorschriften gelten, etwa bei Gefahrguttransporten oder Zollverfahren wie TIR.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen