Nachweis der Zuverlässigkeit:
– Aktueller Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Dieser Auszug kann beim zuständigen Amt beantragt werden.
Nachweis der fachlichen Eignung:
Mögliche Dokumente:
– Bescheinigung, ausgestellt von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, über die fachliche Eignung für den Strassenverkehr (Güter- oder Personenverkehr)
– Bescheinigung, ausgestellt von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemein- schaft oder der EFTA, über die fachliche Eignung für den Strassenverkehr (Güter- oder Personenverkehr)
– Eidgenössischer Fachausweis «Strassentransport-Disponent/Disponentin» oder «Disponent/Disponentin Transport und Logistik»
– Eidgenössisches Diplom «Diplomierte/r Betriebsleiter/in im Strassentransport» oder «Betriebsleiter/Betriebsleiterin Transport und Logistik»
– Eidgenössischer Fachausweis «Carführer-Reiseleiter/Carführerin-Reiseleiterin»
Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:
– Eröffnungsbilanz (neu gegründete Unternehmen)
– Bilanzrechnung, Erfolgsrechnung (bestehende Unternehmen)
– Steuerveranlagung
– Rangrücktrittserklärung