Bedingungen zum Erlangen der Transportlizenz

Nachweis der Zuverlässigkeit:

– Aktueller Strafregisterauszug, der nicht älter als 3 Monate sein darf. Dieser Auszug kann beim zuständigen Amt beantragt werden. 

Nachweis der fachlichen Eignung:

Mögliche Dokumente:

– Bescheinigung, ausgestellt von der Schweizerischen Eidgenossenschaft, über die fachliche Eignung für den Strassenverkehr (Güter- oder Personenverkehr)

– Bescheinigung, ausgestellt von einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemein- schaft oder der EFTA, über die fachliche Eignung für den Strassenverkehr (Güter- oder Personenverkehr)

– Eidgenössischer Fachausweis «Strassentransport-Disponent/Disponentin» oder «Disponent/Disponentin Transport und Logistik»

– Eidgenössisches Diplom «Diplomierte/r Betriebsleiter/in im Strassentransport» oder «Betriebsleiter/Betriebsleiterin Transport und Logistik»

– Eidgenössischer Fachausweis «Carführer-Reiseleiter/Carführerin-Reiseleiterin»

Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit:

– Eröffnungsbilanz (neu gegründete Unternehmen)

– Bilanzrechnung, Erfolgsrechnung (bestehende Unternehmen)

– Steuerveranlagung

– Rangrücktrittserklärung

Teilen:

Mehr zum Thema

Nach oben scrollen