Sondertransporte wie Schneeräumungen, Kehrichtabfuhren oder Transporte mit speziellen Fahrzeugen, wie Traktoren mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, sind in bestimmten Fällen von der Lizenzpflicht befreit.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen