Der Verkehrsleiter muss einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister vorlegen, der nicht älter als drei Monate sein darf. Zudem dürfen keine Verstöße gegen arbeitsrechtliche oder verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen