Wie wird die Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters überprüft?

Der Verkehrsleiter muss einen aktuellen Privatauszug aus dem Strafregister vorlegen, der nicht älter als drei Monate sein darf. Zudem dürfen keine Verstöße gegen arbeitsrechtliche oder verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegen.

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