Das Bundesamt für Verkehr (BAV) ist die zuständige Behörde für die Erteilung, Überwachung und den Widerruf von Transportlizenzen in der Schweiz. Alle Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Lizenz müssen beim BAV eingereicht werden.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen