Ja, es ist möglich, sowohl eine Lizenz für den Güterverkehr als auch für den Personenverkehr zu beantragen. Diese Lizenzen müssen jedoch separat beantragt werden und gelten nicht gemeinsam.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen