Eine Transportlizenz wird an Unternehmen vergeben und berechtigt sie dazu, gewerbliche Güter- oder Personentransporte durchzuführen – national und grenzüberschreitend.
Eine Fahrerbescheinigung hingegen ist ein zusätzliches Dokument, das für Fahrer benötigt wird, die nicht Staatsangehörige eines EU-/EFTA-Staates sind und im Rahmen von grenzüberschreitenden Transporten innerhalb der EU eingesetzt werden. Sie belegt, dass der Fahrer rechtmässig angestellt, arbeitsrechtlich abgesichert und qualifiziert ist.
In der Schweiz wird die Fahrerbescheinigung im Rahmen des Landverkehrsabkommens mit der EU anerkannt und ist nur bei entsprechenden Einsätzen erforderlich.