Für den Linienverkehr in der Schweiz benötigen Unternehmen neben einer Transportlizenz auch eine Konzession vom Bundesamt für Verkehr oder eine kantonale Bewilligung. Die Konzession erlaubt es dem Unternehmen, bestimmte Strecken zu bedienen und stellt sicher, dass gesetzliche Vorgaben und Anforderungen eingehalten werden. Ohne Konzession dürfen Unternehmen keinen Linienverkehr im öffentlichen Verkehr durchführen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen