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Sonderfälle

Die Transportlizenz ist in der Regel nur innerhalb des jeweiligen Landes gültig, in dem sie ausgestellt wurde. Allerdings gibt es Ausnahmen, wie zum Beispiel beim Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz. Aufgrund eines Zollabkommens zwischen den beiden Ländern können Schweizer Fahrzeuge auch Transporte innerhalb von Liechtenstein durchführen, ohne eine zusätzliche Transportgenehmigung beantragen zu müssen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Transporte zwischen Liechtenstein und EU-/EFTA-Ländern unterschiedliche Regeln haben. Liechtenstein ist Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), während die Schweiz dies nicht ist. Dies bedeutet, dass für den Transport von Waren zwischen Liechtenstein und EWR-Mitgliedsländern spezielle Genehmigungen erforderlich sein können, die über die reguläre Transportlizenz hinausgehen. Es ist daher ratsam, sich im Voraus über die spezifischen Anforderungen zu informieren, um Verzögerungen oder andere Probleme zu vermeiden.

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