Wenn Sie weitere Fahrzeuge in Ihrem Unternehmen betreiben möchten, können Sie zusätzliche Kopien Ihrer Lizenz beim Bundesamt für Verkehr beantragen. Dies ist erforderlich, da für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie mitgeführt werden muss.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen