Unternehmen, die keine gewerbsmässigen Transporte für Dritte durchführen – wie z. B. landwirtschaftliche Betriebe, die ausschliesslich ihre eigenen Produkte befördern – benötigen keine Transportlizenz. Auch Transporte mit Fahrzeugen bis zu 2,5 Tonnen Gesamtgewicht sind generell lizenzfrei. Zusätzlich gilt: Gewerbliche Transporte innerhalb der Schweiz mit Fahrzeugen über 2,5 bis maximal 3,5 Tonnen sind ebenfalls von der Lizenzpflicht ausgenommen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen