Nein, auch bei der Nutzung von Mietfahrzeugen muss das Unternehmen, das den Transport durchführt, eine gültige Lizenz besitzen. Die Lizenz des Vermieters reicht nicht aus.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen