Für den kombinierten Verkehr – also den Transport von Gütern über mehrere Verkehrsträger wie Strasse, Schiene oder Wasser – ist in der Regel keine zusätzliche Genehmigung erforderlich, sofern alle beteiligten Verkehrsträger ordnungsgemäss zugelassen sind. In bestimmten Fällen, etwa bei internationalen Verkehren oder zur Nutzung von Förderprogrammen, können spezielle Nachweise oder Vereinbarungen nötig sein.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen