Für Transporte in Drittstaaten außerhalb der EU oder EFTA benötigen Sie eine spezifische Transportbewilligung, die in bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und den betroffenen Ländern festgelegt ist. Diese Genehmigungen müssen beim Bundesamt für Verkehr beantragt werden.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen