Die finanzielle Leistungsfähigkeit muss regelmäßig überprüft werden, mindestens jedoch alle fünf Jahre im Rahmen der Lizenzverlängerung. Bei großen Veränderungen im Unternehmen kann das BAV auch früher eine Überprüfung anordnen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen