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Was ist die grosse Kabotage und wann ist sie erlaubt?

Der Begriff „grosse Kabotage“ wird umgangssprachlich für internationale Transporte zwischen zwei EU-/EFTA-Staaten durch ein Unternehmen aus einem Drittstaat wie der Schweiz verwendet. Solche Transporte – auch bekannt als Cross-Trade – sind für Schweizer Unternehmen nicht erlaubt, da sie vom Landverkehrsabkommen nicht gedeckt sind. Zulässig ist nur der direkte grenzüberschreitende Verkehr zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten.

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