Große Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern zwischen zwei verschiedenen EU-/EFTA-Staaten durch ein Transportunternehmen aus einem anderen EU-/EFTA-Staat. Diese Art des Transports ist zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten im Rahmen des Landverkehrsabkommens erlaubt.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen