Der Begriff „grosse Kabotage“ wird umgangssprachlich für internationale Transporte zwischen zwei EU-/EFTA-Staaten durch ein Unternehmen aus einem Drittstaat wie der Schweiz verwendet. Solche Transporte – auch bekannt als Cross-Trade – sind für Schweizer Unternehmen nicht erlaubt, da sie vom Landverkehrsabkommen nicht gedeckt sind. Zulässig ist nur der direkte grenzüberschreitende Verkehr zwischen der Schweiz und EU-/EFTA-Staaten.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen