Es gibt keine direkte Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge, die mit einer Lizenz betrieben werden können. Allerdings muss für jedes Fahrzeug eine beglaubigte Kopie der Lizenz vorhanden sein, und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens muss für die Anzahl der Fahrzeuge ausreichen.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen