Kleine Kabotage bezeichnet den Transport von Gütern innerhalb eines Staates durch ein ausländisches Transportunternehmen. In der Schweiz ist die kleine Kabotage für Unternehmen aus der EU oder der EFTA nicht erlaubt.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen