Ja, ein Unternehmen kann sowohl im Güter- als auch im Personenverkehr tätig sein. Wenn alle gesetzlichen Voraussetzungen für beide Bereiche erfüllt sind, kann das Unternehmen eine kombinierte Transportlizenz erhalten. Es müssen nicht zwingend zwei separate Lizenzen beantragt werden.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen