Ja, ein Unternehmen kann sowohl eine Lizenz für den Güterverkehr als auch eine für den Personenverkehr besitzen. Beide Lizenzen werden jedoch separat ausgestellt und sind nicht kombinierbar.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen