Postsendungen, die im Rahmen der Grundversorgung transportiert werden, sind von der Lizenzpflicht befreit. Das betrifft insbesondere Transporte durch offizielle Postdienstleister, die im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflichten agieren.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen