Alle gewerblichen Transporte zwischen der Schweiz und einem EU-/EFTA-Staat sind lizenzpflichtig. Auch der Transitverkehr durch die EU unterliegt dieser Lizenzpflicht.
Von der Lizenz befreite Personentransporte
– Alle Personenbeförderungen, die nicht gewerbsmässig durchgeführt werden – Beförderung von Personen mit einem Fahrzeug, das auf maximal 9 Personen